Hintergrundwissen

Mit Wirkung zum 26.07.2008 trat die EU-Verordnung (EG) 1107/2006 in Kraft, welche die Rechte von behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden stärkt. Diese Personen werden im Englischen abgekürzt auch als PRM - persons with reduced mobility - bezeichnet.

 

Die EU-Verordnung überträgt die Verantwortung und Durchführung der Hilfeleistungen am Boden von den Fluggesellschaften auf die Flughäfen und schreibt einen EU-weiten einheitlichen Standard vor.

 

Am Frankfurter Flughafen beauftragt die Fraport AG seit dem 1. Juli 2008 das Unternehmen FraCareServices GmbH mit der Erbringung der Hilfestellung.

 

Das Unternehmen FraCareServices GmbH ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Fraport AG und der Deutsche Lufthansa AG. Für behinderte und mobilitätseingeschränkte Fluggäste ist der Betreuungsservice unentgeltlich. 


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