Informationen für behinderte und mobilitätseingeschränkte Fluggäste

Mit Wirkung zum 26.07.2008 trat die EU-Verordnung (EG) 1107/2006 in Kraft, welche die Rechte von behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden stärkt. Diese Personen werden im Englischen abgekürzt auch als PRM - persons with reduced mobility - bezeichnet.

 

Kern der Verordnung ist, dass der Flughafenbetreiber (Fraport AG) nun die Verantwortung trägt, diese Fluggäste in die Lage zu versetzen von und zum Flugzeug zu gelangen. Vorher lag dieses in der Verantwortung der Fluggesellschaften.

Leistungen

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Anmeldung

Sollten Sie als mobilitäts-eingeschränkter oder behinderter Fluggast Betreuung auf dem Flughafen benötigen, erfahren Sie hier, wie Sie diese buchen können.

Am Abflugtag

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